Da Sonnenenergie für die Energiewende unverzichtbar ist, können sich Menschen in Europa mittlerweile über mehr Photovoltaik Förderung freuen. Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurde überarbeitet und soll mehr Menschen in Europa überzeugen, in Sonnenenergie zu investieren. Doch auch die Schweiz hat ein Angebot an attraktiven Förderungen für Photovoltaik-Anlagen. In diesem Artikel schauen wir uns die Photovoltaik Förderung für Deutschland und Österreich sowie die Förderung für die Schweiz einmal im Detail an.
Allgemeiner Trend zur Förderung von Photovoltaik (EEG 2023)
Der Trend der EEG soll die Förderungen vereinfachen und für mehr Menschen zugänglich machen. Ausserdem soll die Höhe der Vergütung attraktiver gestaltet werden, damit sich die Installation einer Photovoltaik-Anlage für mehr Menschen lohnt. Das EEG 2023 strebt einen massiven Ausbau an erneuerbaren Energien an. Dieses Jahr liegt das Ziel bei 7 GW (Gigawatt) nächstes Jahr sollen dann bereits 9 GW erneuerbare Energie dazu kommen. Der Ausbau soll also progressiv jährlich gesteigert werden. 2026 sollen es bereits 22 GW sein. Zwar qualifizieren sich alle Anlagen ab dem 30. Juli 2022 für die erhöhte Photovoltaik Förderung, die höhere Vergütung wird allerdings erst ab dem 1. Januar 2023 von der Regierung nachgezahlt.
Zusammenfassung: Was ist neu im EEG 2023?
- Der neue Gesetzesentwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert und vereinfacht einiges für Nutzer und Erzeuger von Solarstrom.
- Die meisten Reglungen greifen erst zum 1. Januar 2023 bzw. nach der Freigabe der EU-Kommission.
- Es erfolgt eine Anhebung der Vergütungssätze, ausbezahlt werden diese aber erst nach der Freigabe durch die EU-Kommission. Wer vorher eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nimmt, erhält nach der Freigabe eine Nachzahlung.
- Eignet sich das Hausdach nicht, werden ersatzweise auch Photovoltaik-Anlagen auf Garagen, Carports oder im Garten gefördert.
Situation in Europa (Deutschland & Österreich)
Durch das EEG 2023 treten einige Änderungen zu Photovoltaik Förderung in Kraft, beispielsweise sollen Netzanfragen vereinheitlicht und digitalisiert werden. Mit dem neuen Gesetzesentwurf erreicht die Photovoltaik Förderung endlich das digitale Zeitalter. Hier alle Änderungen im Überblick:
Vereinfachung für bereits bestehende Anlagen
Im neuen EEG sind einige Vereinfachungen enthalten. Die EEG-Umlage soll gestrichen werden. Durch die Änderung erleichtert sich die Abrechnung beim Stromverkauf deutlich. Dadurch kann der Erzeugungszähler entfallen.
Eigenverbrauch nicht mehr zwingend nötig
Anlagen, die ab 1. Januar 2023 errichtet werden, können nun ihre komplette Leistung in das öffentliche Netz einspeisen. Die Beschränkung von maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung wurde eingestellt. Deshalb entfällt für diese Anlagen auch die Pflicht für einen Erzeugungszähler.
Keine Degression mehr bei verzögerter Inbetriebnahme
Früher resultierten Verzögerungen in der Inbetriebnahme mit geringerer Einspeisevergütung. Diese Regelung wurde jedoch ausgesetzt. Die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, auch Degression genannt, ist bis 2024 ausgesetzt. Die Vergütungssätze bleiben also im Jahr 2022 und 2023 konstant.
Das Ziel der Photovoltaik Förderung: Es sollen auch Photovoltaik-Anlagen errichtet werden, wenn kein oder nur ein geringer Teil der Energie für den Eigenverbrauch benötigt wird. Anlagen, die ausschliesslich in das öffentliche Netz einspeisen, haben sich bislang nicht gelohnt.
Neue Vergütungssätze nach EU-Freigabe
Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen ab dem 30. Juli 2022 allerdings erst, nachdem die EU-Kommission die Freigabe erteilt hat. Wann dies der Fall sein wird, wurde noch nicht geklärt.
Höhe der neuen Vergütungssätze
Anlagen mit Eigenversorgungsanteil bekommen jetzt folgende Einspeisevergütung:
- Anlagen bis 10 kWp bekommen 8,2 Cent pro kWh. Bei grösseren Anlagen bekommt der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.
- Anlagen, die ihre komplette Energie in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine höhere Vergütung.
- Anlagen bis 10kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Grössere Anlagen erhalten für den Rest der Anlage 10,9 Cent pro kWp.
- Um von der erhöhten Einspeisevergütung zu profitieren, müssen Sie im Jahr 2022 dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme der Anlage melden, dass diese in Volleinspeisung betrieben werden soll.
Photovoltaik Förderung jetzt auch auf Garagen oder im Garten
In Zukunft können Sie auch von der Fördervergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung profitieren, auch wenn diese nicht auf dem Hausdach installiert wird. Die Bedingung hierfür ist ein Nachweis, welcher beweist, dass Ihr Hausach nicht für eine Solar-Installation geeignet ist. Dann kann eine Photovoltaik Förderung auch auf einem Carport, einer Garage oder im Garten genutzt werden. Hier ist allerdings zusätzlich eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig.
Situation in der Schweiz
Die Photovoltaik Förderung in der Schweiz setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen, bekommen Sie durch eine Einmalvergütung etwa ein Drittel der Investitionskosten für Photovoltaik-Anlagen bis 100 kWp zurück. Zusätzlich erhalten sie vom Elektrizitätswerk für jede von Ihnen eingespeiste Kilowattstunde eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung hängt dabei stark von der Region ab. Einige Stromanbieter kaufen Ihnen noch dazu den Herkunftsnachweis für Ihren Solarstrom ab.
Der Markt für Grüne Energie wächst
In der Schweiz orientieren sich immer mehr Stromanbieter mit ihrer Einspeisevergütung am aktuellen Marktwert. Als Orientierung wird der Referenz-Marktwert genommen, welcher durch das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet wird. Beobachtet man den Trend des Referenz-Marktwertes, kann eine positive Preisentwicklung beobachtet werden. Von 3.0 Rappen pro kWh in 2020 über 9.5 Rappen pro kWh in 2021 auf 26.25 Rappen pro kWh in 2022. Das bedeutet zum einen steigenden Strompreis für Verbraucher, durch die Marktorientierung, aber auch zu höheren Vergütungen für Erzeuger. Was eine Photovoltaik-Anlage immer attraktiver erscheinen lässt. Eine Garantie, für eine Fortsetzung des Trends, gibt es allerdings nicht. Was es unter anderem schwierig macht, die Profitabilität zu kalkulieren.
Fazit => eine Photovoltaik Anlage lohnt sich
(Schweiz => Einmalvergütung | EU-Förderbeiträge)
Einmal mehr wird durch entsprechende Photovoltaik Förderung das Installieren einer Solaranlage auf dem eigenen Dach attraktiver. Sowohl die EU als auch die Schweiz wollen für die Energiewende mehr Bürger den Umstieg auf Erneuerbare Energien ermöglichen. In der Schweiz geschieht das durch die Einmalvergütung durch die ca. ein Drittel der Kosten von der Regierung übernommen wird.
In der EU sorgen die Förderbeiträge bei der Einspeisung dafür, dass sich die Anlage schneller amortisiert hat. Damit bieten beide Regionen unterschiedliche Ansätze zur Photovoltaik Förderung und wollen so den Ausbau erneuerbarer Energien im privaten Sektor weiter vorantreiben.
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Im Gegensatz zu einer klassischen Photovoltaik-Anlage sind die Solarziegel von SunStyle ein Highlight im Design Ihres Hauses und sind auch eine sinnvolle Möglichkeit für denkmalgeschützte Gebäude (z.B. Kirchen, Häuser in der Altstadt, Gebäude in den Bergen, etc.). Durch die Drachenschuppen Bauweise bekommen Sie mit SunStyle Solarziegel ein ästhetisches Solardach, das Ihrem Haus eine edle Wertigkeit gibt, anstatt es durch eine unheinheitliche Optik abzuwerten. Auch Indach-Photovoltaik-Anlagen qualifizieren sich selbstverständlich ebenfalls für die Photovoltaik Förderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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