Um die Energiekrise in ganz Europa zu bewältigen, wollen die Staats- und Regierungsoberhäupter rasch Solardächer und im weiteren Sinne die Erzeugung von Ökostrom fördern.
In der Schweiz: Solarpflicht für neue Gebäude mit über 300 m2 ab 2024 (ca. 30% der neuen privaten Gebäude).
Die UReK-S (die Umweltkommission des Ständerats) will den Ausbau der Solarenergie beschleunigen. Die Stromproduktion muss laut der Kommission dringend gesteigert werden. Die zusätzliche Stromproduktion muss aus erneuerbaren Energien stammen, um klimaneutral zu bleiben.
3 neue Vorkehrungen werden getroffen, um dieses Ziel zu beschleunigen:
- Solaranlagen werden ab dem 1. Januar 2024 für neue Gebäude mit einer Fläche von mehr als 300 m2 zur Pflicht (Bauanträge, die vor diesem Datum gestellt wurden, unterliegen nicht der neuen Pflicht).
- Schnelle Realisierung von Freiflächen-Solaranlagen zu schaffen. Diese Bestimmung gilt für Anlagen mit einem hohen Anteil an Stromerzeugung im Winter und ist daher besonders in den Alpen denkbar.
- Die föderale Infrastruktur muss bis 2030 für die Nutzung von Solarenergie optimiert werden.
Wie sieht die gesetzliche Grundlage für Solardächer aus?
Artikel 45a (Energiegesetz – EnG) führt die Pflicht zur Nutzung von Solarenergie für Gebäude mit einer Fläche von mehr als 300 m2 ein. Auf den Dächern oder an den Fassaden muss eine Solaranlage, z. B. eine Photovoltaik- oder Wärmeanlage, installiert werden. Die Kantone können diese Pflicht auch auf Gebäude mit einer Fläche von weniger als 300 m2 ausdehnen.
Im Artikel 45b wird zusätzlich erwähnt, dass die Sonnenenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturflächen des Bundes genutzt werden soll. Diese Flächen müssen bis 2030 für die Gewinnung von Solarenergie ausgerüstet sein.
Diese Texte wirken sich direkt auf die MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) aus. Die MuKEn enthalten eine Reihe von Regeln, auf die sich die Kantone bei ihrer Energiepolitik im Gebäudesektor stützen müssen. In der Tat fällt die Energiepolitik im Gebäudesektor in der Schweiz in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Präzisierungen, dass die Energievorschriften zwischen den Kantonen so weit wie möglich harmonisiert und an den europäischen Rahmen angepasst werden sollen.
Nun entfallen auf den privaten Immobilienbesitz (Haushalte und Dienstleistungsunternehmen) 40% des Energieverbrauchs in der Schweiz und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen (die insbesondere auf die Heizungsanlagen zurückzuführen sind).
Es ist die EnDK, die Konferenz der 26 Energiedirektoren der Kantone, welche die Energie- und Klimapolitik koordiniert und der zentrale Ansprechpartner für den Bund bleibt.
Die EnDK ist Initiator der MuKEn 2014, die folgende Regeln einführte:
- Gebäudehülle: Renovierungen sollten mindestens dem Minergie-Standard entsprechen, um Wärme- und Kälteverluste zu minimieren.
- Energiekennzahl „Wärme“: In neuen Gebäuden soll der Gesamtenergiebedarf für die Wärmeerzeugung minimiert werden.
- Eigene Stromerzeugung: Neue Gebäude müssen einen Teil der im Gebäude verbrauchten Energie selbst erzeugen. Die eigene Stromerzeugung ist optional; wenn diese nicht möglich ist, jedoch müssen Ersatzkosten gezahlt werden.
Im September 2021 haben erst 17 Kantone die MuKEn 2014 umgesetzt. Bei einer Renovierungsrate des Gebäudebestands von fast 1% pro Jahr war es dringend notwendig, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor drastisch zu senken, daher die von der UReK-S gewünschte Beschleunigung.
Wie sieht die gesetzliche Grundlage für Solardächer in der Europäischen Union (EU) aus?
Schätzungen zufolge könnten Solardächer etwa ein Viertel des Stromverbrauchs der EU erzeugen, d. h. mehr als der Anteil des im europäischen Energiemix verwendeten Erdgases.
Die im Rahmen von REPowerEU angekündigte Europäische Solardach-Initiative zielt darauf ab, dieses Potenzial rasch zu nutzen. Um dies zu erreichen, fordert die Kommission (in einem im August veröffentlichten Vermerk) notwendige Massnahmen bis Ende des Jahres 2022.
Unter ihren jüngsten Richtlinien führt sie aus, dass:
- Die Dauer der Genehmigungsverfahren für Solaranlagen auf Dächern wird auf maximal drei Monate begrenzt (bisher dauerte es im Durchschnitt mehrere Jahre).
- Die Installation von Solarenergie auf dem Dach wird verpflichtend sein für
- Alle neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit einer Fläche von mehr als 250 m2 bis 2026.
- Alle bestehenden öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit einer Fläche von mehr als 250 m2 bis 2027.
- Alle neuen Wohngebäude bis 2029.
Das Projekt unterstützt insbesondere integrierte Photovoltaiksysteme (BIPV), wie die SunStyle-Solardächer, sowohl für neue Gebäude als auch für die Renovierung bestehender Gebäude.
In der Mitteilung heisst es, dass die Mitgliedstaaten nationale Programme umsetzen müssen, um ab 2023 den massiven Einsatz von Energie aus Solardächern sowie von Lösungen zur Energiespeicherung zu gewährleisten. Hierfür stehen ihnen von der EU bereitgestellte Mittel zur Verfügung.
Werden wir erleben, dass diese Beschleunigung konkret umgesetzt wird? Das hängt vom tatsächlichen Engagement der Regierungen der Mitgliedsstaaten ab, aber die öffentliche Meinung scheint schon jetzt bereit zu sein. So empfiehlt beispielsweise das Öko-Institut (ein deutsches Umweltforschungsinstitut, das als gemeinnützig anerkannt ist) die Einführung einer Solardachanforderung in der EU ab dem 31. Dezember 2024, also zwei Jahre früher als der Kommissionsvorschlag (31. Dezember 2026).
Haben Sie weitere Fragen bezüglich Photovoltaik, oder haben Sie ein Projekt, bei dem Sie Hilfe brauchen? Dann kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne mit einer individuellen Beratung zur Seite.
Für weitere Informationen über das Solardach von SunStyle besuchen Sie sunstyle.com
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